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EUDR in der Praxis: Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer

Nachhaltige LieferketteInformationsveranstaltung
Do, 03.09.2026
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Unsere Online-Seminarreihe: "Entwaldungsfreie Lieferketten in der Praxis" geht in die nächste Runde. Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für betroffene Unternehmen. Vor dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse müssen sie künftig nachweisen, dass diese entwaldungsfrei und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Betroffen sind die Rohstoffe sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse.

Im Fokus diesmal stehen die Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer sowie der dreistufige Sorgfaltsprozess. Erfahren Sie, wie Entwaldungs- und Legalitätsrisiken systematisch identifiziert, bewertet und wirksam gemindert werden können. Mit der Fortführung unserer Online-Seminarreihe unterstützen wir Unternehmen dabei, sich gezielt auf die Anforderungen der EUDR vorzubereiten. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke aus der Unternehmenspraxis sowie Perspektiven aus dem behördlichen Vollzug durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Im Anschluss beantworten unsere Expert*innen Ihre Fragen.

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Simone Todt

Eventmanagement

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