Wie kann ein effektives Stakeholder-Engagement und die Beteiligung potentieller Betroffenengruppen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse gelingen? Referenzrahmen wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen erwarten von Unternehmen, dass relevante Stakeholder – und insbesondere Rechteinhaber:innen – im Rahmen von Sorgfaltsprozessen miteinbezogen werden. Auch nach § 4 Abs. 4 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ergibt sich, dass Unternehmen bei der Errichtung und Umsetzung ihrer Risikomanagementsysteme die Interessen potentiell betroffener Personen angemessen berücksichtigen müssen, auf EU-Ebene sind ähnliche Regelungen in Vorbereitung. Doch was bedeutet das in der Praxis? Und wie können sowohl Rechteinhaber:innen als auch Unternehmen von effektiven und vertrauensvollen Dialogen und Beteiligungsprozessen profitieren?
Gemeinsam mit dem Business & Human Rights Ressource Centre möchten wir interessierten Unternehmensvertreter:innen die Möglichkeit geben, diese Fragen im Rahmen eines Roundtable-Gesprächs unter Chatham House Rule mit NGO-Vertreter:innen aus dem Globalen Süden näher zu erörtern. Unternehmen können hierbei nicht nur relevante Einblicke für die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema gewinnen, sondern sich auch mit anderen Unternehmen zu bisherigen Praxiserfahrungen und effektiven Ansätzen austauschen.
Interessierte Unternehmensvertreter:innen können sich formlos per Email unter kontakt(at)helpdeskwimr.de anmelden und erhalten dann weitere Informationen. Die Veranstaltung findet auf Englisch statt.