Elf Gesetze: Ein integrierter Ansatz schafft Orientierung

Immer mehr Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie eine wachsende Zahl an Lieferketten-Gesetzen effizient umsetzen können. Die Analyse des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte zeigt: Wer die Gemeinsamkeiten der Normen erkennt, kann vieles gemeinsam angehen.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Die Rechtsabteilung befasst sich mit dem LkSG-Bericht. Das Nachhaltigkeitsteam bereitet parallel die CSRD-Berichterstattung vor. Der Einkauf erhält Anfragen zur EUDR. Und bereits jetzt zeichnet sich ab, dass 2027 die nächste EU-Verordnung in Kraft tritt. Verschiedene Abteilungen arbeiten an ähnlichen Themen, Lieferanten erhalten mehrfach vergleichbare Datenanfragen – und die Frage, ob am Ende alle Anforderungen vollständig abgedeckt sind, bleibt offen. Diese Konstellation ist in vielen Unternehmen bekannt.
Steigende Nachhaltigkeitsanforderungen
In den vergangenen Jahren haben sowohl der deutsche Gesetzgeber als auch die Europäische Union (EU) eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die Unternehmen zu mehr Sorgfalt und Transparenz in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten verpflichten. Dazu gehören unter anderem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR) und die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD).
Die Gesetze greifen gestaffelt und sie betreffen Unternehmen unterschiedlich, je nach Größe, Branche und Geschäftsmodell. Was sie verbindet: Sie zielen insgesamt darauf ab, dass Unternehmen Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten systematisch erkennen, angehen und darüber berichten.
Auch Unternehmen, die nicht direkt gesetzlich verpflichtet sind, sind über Kundenanforderungen, Ausschreibungen und Lieferantenverträge in das Thema einbezogen.
Was Unternehmen als besonders herausfordernd erleben
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte hat im Herbst 2025 insgesamt 35 Unternehmen und Wirtschaftsverbände zu ihren Erfahrungen befragt. Die Ergebnisse geben einen konkreten Eindruck davon, wo der größte Orientierungsbedarf besteht:
73 Prozent der befragten Unternehmen bezeichnen die Unsicherheit angesichts der Vielzahl an Regulierungen als „sehr große Herausforderung” – nicht das einzelne Gesetz, sondern die Gleichzeitigkeit und die Frage, wie die Anforderungen zusammenhängen.
91 Prozent berichten von Schwierigkeiten bei der Datenbeschaffung bei Lieferanten. Ein wesentlicher Hintergrund: Lieferanten erhalten von verschiedenen Kunden ähnliche, aber nicht identische Datenanfragen – ein Aufwand, der auf allen Seiten Ressourcen bindet.
73 Prozent sehen die Frage, wie sich die Umsetzung eines Gesetzes auf die Anforderungen anderer Normen anrechnen lässt, als zentrale offene Frage.
Die zentrale Erkenntnis: Viele Gesetze basieren auf denselben Grundprinzipien
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte hat in seiner neuen Publikation elf Gesetze, Verordnungen und Richtlinien systematisch analysiert. Ein zentrales Ergebnis: Die meisten Rechtsnormen bauen auf denselben internationalen Grundlagen auf – den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Normen wie LkSG, CSDDD, EU‑Taxonomie, EUFLR und die Batterieverordnung (EUBR) führen, über die jeweils spezifischen juristischen Pflichten hinaus, im Kern zu vergleichbaren Anforderungen an eine praktische und wirksame Umsetzung: eine systematische Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Transparenz und Berichterstattung.
Das bedeutet: Wer ein Sorgfaltsmanagementsystem aufbaut, das an diesen internationalen Standards ausgerichtet ist, schafft damit gleichzeitig eine tragfähige Grundlage für die Erfüllung mehrerer gesetzlicher Anforderungen. Überschneidungen zwischen den Normen lassen sich so nutzen, um Doppelarbeit zu reduzieren.
Was ein integrierter Ansatz konkret bedeutet
Die Publikation beschreibt einen strukturierten Weg, der für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Betroffenheit geeignet ist. Er umfasst im Kern vier Schritte.
Schritt 1: Gemeinsame Gesetzesanalyse
Ausgangspunkt ist eine übergreifende Betrachtung aller relevanten Rechtsnormen – idealerweise gemeinsam von den betroffenen Abteilungen. Welche Gesetze gelten ab wann für das eigene Unternehmen? Wo überschneiden sich Anforderungen, etwa bei der Risikoanalyse oder der Lieferantenkommunikation? Und welche vertraglichen Anforderungen aus Kundenbeziehungen kommen ergänzend hinzu? Dieser gemeinsame Blick zu Beginn ist die Voraussetzung dafür, Synergien zu erkennen und Prozesse von Anfang an koordiniert aufzusetzen.
Schritt 2: Gap-Analyse
Viele Unternehmen verfügen bereits über Strukturen, die Anforderungen aus mehreren Gesetzen gleichzeitig erfüllen. Wer LkSG-Prozesse etabliert hat, hat häufig schon Bausteine, die für CSDDD oder EUFLR relevant sind. Eine strukturierte Bestandsaufnahme zeigt, wo bereits Funktionierendes vorhanden ist – und wo konkrete Lücken bestehen. Dabei empfiehlt sich eine Unterscheidung zwischen den Kernelementen unternehmerischer Sorgfalt, die viele Normen gemeinsam ansprechen, und technischen Sonderanforderungen einzelner Gesetze – etwa Geolokalisierungsdaten unter der EUDR oder CO₂-Berechnungen beim CBAM, die gesondert bearbeitet werden müssen.
Schritt 3: Verantwortlichkeiten klären und abteilungsübergreifend arbeiten
Ein funktionierendes Sorgfaltsmanagementsystem erfordert die Einbindung verschiedener Unternehmensbereiche – etwa Compliance, Einkauf, Nachhaltigkeit und Recht. Klar definierte Rollen und ein gemeinsamer Projektplan helfen dabei, Zuständigkeiten zu regeln und sicherzustellen, dass Lieferanten möglichst gebündelt befragt werden – mit Fragebögen, die mehrere Anforderungen gleichzeitig abdecken. 45 Prozent der befragten Unternehmen nannten die Definition klarer Verantwortlichkeiten als einen der wirksamsten Lösungsansätze.
Schritt 4: Geschäftsleitung frühzeitig einbinden
Entscheidungen über Anspruchsniveau und Ressourceneinsatz werden auf Leitungsebene getroffen. Eine frühzeitige Einbindung der Geschäftsführung ermöglicht es, realistische Ziele zu setzen und den integrierten Ansatz intern zu verankern. Neben den regulatorischen Anforderungen sprechen auch betriebswirtschaftliche Argumente für diesen Schritt: resilientere Lieferketten, geringere Reputationsrisiken und eine bessere Vorbereitung auf künftige Anforderungen.
Relevant auch für kleinere Unternehmen
Unternehmen, die nicht direkt unter LkSG oder CSDDD fallen, sind von dem Thema häufig trotzdem berührt – über Nachfragen von Kunden, Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen oder vertraglich vereinbarte Standards.
Ein dokumentiertes und an die eigene Unternehmensgröße angepasstes Sorgfaltsmanagementsystem bietet hier einen praktischen Vorteil: Es ermöglicht, auf unterschiedliche Kundenanforderungen strukturiert zu antworten, ohne jede Anfrage neu aufzubereiten. Auch für kleinere Unternehmen lässt sich ein solches System schrittweise und ressourcenschonend aufbauen.
Handlungsspielraum nutzen - auch bei regulatorischer Unsicherheit
Das regulatorische Umfeld befindet sich weiterhin in Bewegung. Die EU hat mit dem Omnibus-I-Paket Anfang 2026 Vereinfachungen für CSDDD und CSRD beschlossen. Eine mögliche Änderung des LkSG ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Die EUDR wurde um ein Jahr verschoben.
Diese Entwicklungen machen deutlich, dass eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Prozesse sinnvoll ist. Gleichzeitig zeigt die Analyse des Helpdesk, dass ein Sorgfaltsmanagementsystem, das auf den UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen aufbaut, auch bei gesetzlichen Anpassungen grundsätzlich stabil bleibt – weil es auf inhaltlich robusten Grundlagen basiert, die unabhängig von konkreten Schwellenwerten oder Fristen Bestand haben.
Frühzeitig aufgebaute Strukturen bieten damit nicht nur Compliance-Sicherheit für heute, sondern auch Anpassungsfähigkeit für morgen.
Die Publikation: Kostenlos herunterladen
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte hat die Ergebnisse der Analyse, konkrete Leitfragen und Praxisbeispiele für zwei unterschiedliche Unternehmenstypen in einer neuen Publikation zusammengestellt. Sie bietet Unternehmen Orientierung für den Einstieg in den integrierten Ansatz.
Beratung und Unterstützung
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte berät Unternehmen und Verbände kostenfrei, individuell und vertraulich; unabhängig von ihrer Größe; zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt. Das Angebot umfasst neben der Beratung auch Veranstaltungen, Schulungen, Workshops und Online-Tools. Weitere Unterstützungsangebote zum integrierten Ansatz sind bereits in Planung.
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und von der DEG Impulse durchgeführt.
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