Kurzfilme zeigen praktische Beispiele für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten
Unternehmen haben gegenüber den Menschen in ihren Lieferketten eine besondere Verantwortung. In der Praxis können die Vorgaben sie jedoch vor Herausforderungen stellen. Eine neue Kurzfilmreihe zeigt, wie eine erfolgreiche Umsetzung der fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht gelingen kann.
Laut dem im Juni verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette ihrer Produkte einhalten. Doch wie lässt sich das umsetzen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt in einer neuen Filmreihe zehn Beispiele aus der Praxis, die zur Orientierung dienen können. Je zwei Beispiele sind einem der fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht zugeordnet. Porträtiert werden Unternehmen, die bei der Achtung von Menschenrechten in Lieferketten vorangehen und Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis integriert haben:
- Verantwortung anerkennen: Otto Group und Telefónica Deutschland Holding
- Risiken ermitteln: Dibella b.v. und BMW Group
- Maßnahmen zur Risikominimierung: GEPA – The Fair Trade Company und h. c. F. Porsche
- Informieren und berichten: Haas Magnettechnik und Daimler AG
- Beschwerden ermöglichen: Robert Bosch und VAUDE Sport GmbH & Co
Die Kurzfilme erweitern das Angebot der Bundesregierung an Umsetzungshilfen für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Individuelle Beratung erhalten Unternehmen darüber hinaus beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte.
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