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Türkei. Der lange Weg zur Anerkennung gewerkschaftlicher Rechte

Als langjähriger Gewerkschafter bei Petrol-İş, der türkischen Gewerkschaft der Beschäftigten in der Erdöl-, Chemie- und Gummiindustrie, hat Rıza Köse unzählige Male erlebt, wie hart umkämpft das Recht auf gewerkschaftliche Organisation in der Türkei ist. Immer wieder zeigte sich dasselbe Muster: Sobald eine Gewerkschaft die gesetzliche Anerkennungsschwelle erreicht, reagieren viele Unternehmen mit Druck, Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern und anschließenden Gerichtsverfahren. Diese Prozesse ziehen sich oft über Jahre hin. Für die Beschäftigten bedeutet das Einkommensverluste, Unsicherheit – und häufig das abrupte Ende von Organisierungskampagnen.

Ein besonders gravierender Fall ereignete sich 2017 und 2018: Während einer Kampagne wurden 81 Arbeiter*innen entlassen. Was zunächst wie ein lokaler Konflikt wirkte, entpuppte sich schnell als strukturelles Problem – als vorhersehbares Risiko in globalen Lieferketten und in einem Umfeld, in dem Gewerkschaftsfreiheit immer wieder unter Druck gerät.

Dann änderte sich etwas. Mit den neuen europäischen Sorgfaltspflichtregulierungen, insbesondere dem deutschen Lieferkettengesetz, eröffnete sich ab 2022 ein bisher verschlossener Weg. Petrol-İş wagte einen ungewöhnlichen Schritt: Die Gewerkschaft verklagte nicht nur den Zulieferer, sondern erstmals auch den internationalen Abnehmer, mit der Begründung, dass dieser das Risiko gewerkschaftsfeindlicher Maßnahmen hätte erkennen und verhindern müssen. 32 entlassene Arbeiter*innen schlossen sich der Klage an. Für viele von ihnen war das die erste reale Chance auf Gerechtigkeit seit Jahren.

Die Gewerkschaftskooperation der AWE

Mit der Einführung des  erweiterten Wirtschaftsbegriffs hat das Bundesministerium für wirtschafltiche Zusammenarbeit und Entwicklung  (BMZ)  die Kooperation mit den Gewerkschaften initiiert. Die Union Scouts der AWE arbeiten in Ländern  der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit Partnern an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Geschlechtergerechtigkeit. Mithilfe der BMZ-Förderung hat die globale Gewekschaftsorganisation UNI Global  in Kolumbien und Ghana  zehn  Schulungen für 213 Gewerkschaftsmitglieder (darunter 150 Teilnehmerinnen) realisiert. Sie wurden zu Arbeitssicherheit, Geschlechtsbezogene Gewalt am Arbeitsplatz sowie weiblicher Führung geschult.  

Multi-Stakeholder-Dialog zur Gewerkschaftsfreiheit

Parallel dazu begann ein neuartiger Prozess: Auf einer Multi-Stakeholder-Plattform trafen Gewerkschaften, Unternehmen, Ministerien und Expert*innen aufeinander – nicht als Gegner, sondern als Gesprächspartner. Zum ersten Mal wurde offen ausgesprochen, dass Einschränkungen der Gewerkschaftsfreiheit kein „lokales Problem“ ist, sondern ein Risiko entlang globaler Lieferketten.

Rıza Köse und seine Kolleg*innen aus anderen Gewerkschaften in der Automobilzulieferkette lernten in diesen Gesprächen, wie internationale Unternehmen Risiken prüfen, wie Beschwerdewege funktionieren und welche Verantwortung Abnehmer gegenüber ihren Zulieferern tragen. Die Plattform verbesserte außerdem den Sozialdialog zwischen Petrol-İş und dem Arbeitgeberverband und stärkte so die Grundlage für zukünftige Verhandlungen. Auch Gewerkschaften aus anderen Industrien – etwa Metall, Glas und Gummi – rückten enger zusammen. In den Gesprächen mit deutschen Gewerkschaften entstanden zudem neue Ideen, Netzwerke und Formen transnationaler Solidarität.

Heute, Jahre nach den Entlassungen, fand im März 2026 die letzte Gerichtsverhandlung statt. Für Rıza Köse war das weit mehr als ein Gerichtstermin. Was als lokaler Konflikt begann, hat sich – auch durch neue Sorgfaltspflichtregulierungen und den Multi-Stakeholder-Ansatz – zu einem strategisch geführten, international verankerten Menschenrechtsfall entwickelt, der weit über die 81 betroffenen Arbeiter*innen hinaus Bedeutung hat.

Ausblick: Das Projekt geht 2026 weiter

Die Arbeit endet nicht mit dem letzten Gerichtstermin. Das Projekt wird 2026 im Rahmen der AWE weiter unterstützt und gezielt in die nächste Phase geführt. Im Mittelpunkt steht dabei, die im bisherigen Prozess entwickelten Produkte und Mechanismen des Sozialdialogs zu verstetigen und auf andere Regionen und Länder übertragbar zu machen.

Den Auftakt für 2026 bildete ein Planungsworkshop mit beteiligten deutschen Unternehmen und Gewerkschaften, der am 3. März bei der GIZ in Eschborn stattfand. In der laufenden Umsetzung sind mehrere Aktivitäten vorgesehen: Eine gemeinsame Risikoanalyse von Arbeitgebern und Gewerkschaften zu Verletzungen von Arbeitnehmerrechten steht dabei im Mittelpunkt; dieser sozialpartnerschaftliche Ansatz stellt einen qualitativen Sprung in Corporate-Due-Diligence-Prozessen dar.

Zusätzlich werden Trainings für Zulieferer in der Türkei und für türkische Gewerkschaften durchgeführt. Arbeitgeber und Gewerkschaften entwickeln gemeinsam einen Frühwarnmechanismus zur Prävention von Verletzungen von Arbeitnehmerrechten sowie standardisierte Prozesse zum Umgang mit Beschwerden im türkischen Automobilsektor.

Am 18. Juni findet in Istanbul zudem ein Round Table mit dem türkischen Arbeitgeberverband Metall statt, der sich mit Arbeitnehmerrechten im Rahmen europäischer Sorgfaltspflichtregulierungen befasst.

Damit verschiebt sich der Fokus von der reinen Reaktion auf Rechtsverletzungen hin zu gemeinsamer Prävention. Genau darin liegt die weiterreichende Bedeutung des Projekts: Es schafft konkrete Instrumente für Sozialdialog und menschenrechtliche Sorgfalt, die nicht nur in einem einzelnen Konfliktfall greifen, sondern modellhaft auch in anderen Kontexten eingesetzt werden können.

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