Mit dem Einfluss der Unternehmen steigt auch die Verantwortung, überlegt und nachhaltig zu handeln. Dies stellt Unternehmen vor einige Herausforderungen – insbesondere, wenn es um so ein so komplexes Thema wie die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten geht. Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert die Bundesregierung erstmalig explizit Ihre Erwartungen an Unternehmen, dieser Verantwortung in angemessener Weise durch menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse nachzukommen. Wie es um die Umsetzung dieser Vorgaben steht, überprüft das NAP Monitoring (2018–2020). Am 19.8.2019 erhielten 1.800 zufällig ausgewählte Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigen per E-Mail hierzu einen Online-Fragebogen. Zielvorgabe des NAP: Im Jahr 2020 soll mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Mit dem Monitoring beauftragt ist ein Konsortium unter Leitung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young.
Helpdesk beantwortet Fragen vertraulich und individuell
NAP Helpdesk: Kostenfreies Beratungsangebot
Als kostenfreies Beratungsangebot für Unternehmen hat die Bundesregierung bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) den NAP Helpdesk eingerichtet. Der NAP Helpdesk unterstützt und informiert bedarfsgerecht, wie die Anforderungen des NAP umgesetzt werden können – telefonisch, schriftlich oder auch persönlich vor Ort in den Unternehmen. Im Rahmen des NAP Monitorings steht der NAP Helpdesk zudem allen teilnehmenden Unternehmen bei inhaltlichen Fragen zum NAP und zum Fragebogen zur Seite.
Weltweit einmalig: Fakten untermauern wichtige Diskussion
Das NAP Monitoring ist in seiner Breite und Tiefe weltweit einmalig. Es trägt dazu bei, die Diskussion um menschenrechtliche Sorgfalt durch Fakten zu unterfüttern. Lernprozesse und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen können so zielgerichtet ausgestaltet werden. Der Umsetzungsstand der im NAP definierten Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt werden mit einem Fragebogen erhoben, der Unternehmen auch Raum für Kommentierungen lässt, zum Beispiel zu Herausforderungen bei der Umsetzung.
Hier finden Unternehmen die wichtigsten Fragen und Antworten zum NAP Monitoring.
Für einen Einstieg in das Thema menschenrechtliche Risikoerkennung steht Unternehmen der CSR Risiko Check zur Verfügung, den die AWE gemeinsam mit MVO Nederlands und EPJ e.V. für Deutschland umgesetzt hat.
Kontakt zum NAP Helpdesk:
Tel.: 030 7262-5695 oder -5696