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Aktuelle politische & rechtliche Entwicklungen

Deutsche Unternehmen jeder Größe sind heutzutage zunehmend in komplexe und globale Geschäftsbeziehungen eingebunden. Mit ihrem Einfluss steigt auch die Verantwortung, nachhaltig und sozial verantwortlich zu handeln.

Rahmenwerke wie die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte betonen die menschenrechtliche Sorgfalt für alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe, ihres Sektors, ihres Standorts, ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Struktur. Bestimmte Unternehmen werden jedoch besonders von aktuellen Gesetzgebungsprozessen erfasst.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

In Deutschland kommt die jahrelange Debatte um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum Ende. Am 11. Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsklarheit für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu schaffen und die Rechte von potenziell Betroffenen zu stärken.

Doch was hat es konkret mit dem Gesetz auf sich? Und welche Unternehmen sind betroffen? Kurzgefasst: Das nationale Gesetz galt seit dem 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3.000 Beschäftigten in Deutschland gelten. Hierbei werden auch Zeitarbeiter:innen und ins Ausland entsendete Arbeitnehmende berücksichtigt. Seit dem 1. Januar 2024 fallen Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland unter den Anwendungsbereich. Das bedeutet, dass das Gesetz zunächst für etwa 600 Unternehmen, später etwa 2.900 Unternehmen Anwendung findet. 

Natürlich wirft die gesetzliche Entwicklung bei Unternehmen viele Fragen auf. Wir als Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte unterstützen Sie daher gerne bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in Ihrem Unternehmen.

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:

Europäische Entwicklungen

Das Thema menschenrechtliche Sorgfalt rückt nicht nur auf der nationalen Agenda in den Vordergrund, sondern auch auf europäischer Ebene. 

So kündigte EU-Justizkommissar Reynders einen Entwurf zur verbindlichen Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene für 2021 an. Zugleich nahm das Europaparlament am 10. März 2021 mit großer Mehrheit eine Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen an. Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienentwurf zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht. Die Richtlinie würde erstmals einen einheitlichen, europaweiten Rechtsrahmen für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen schaffen. Wie auch die Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), orientieren sie sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blogartikel.

Einzelne Länder wie Großbritannien, Frankreich und die Niederlande haben ebenfalls bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. In den Niederlanden beispielsweise drohen Bußgelder, wenn ein Unternehmen Kinderarbeit in seiner Lieferkette zulässt. Das niederländische Gesetz wurde im Mai 2019 verabschiedet und betrifft auch deutsche Unternehmen, die in die Niederlande exportieren. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.

Im Januar 2021 wurde auch die EU-Konfliktminerale-Verordnung wirksam. Diese gilt für alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe wie z.B. Zinn oder Gold in die EU importieren. Unternehmen sind verpflichtet, sich die gesamte Lieferkette genau anzuschauen, um einen Beitrag zu leisten, denn gerade beim Abbau der Minerale gibt es hohe menschenrechtliche Risiken.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz orientiert sich eng am Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der seinerseits die Anforderungen der VN-Leitprinzipien widerspiegelt. 

Somit bildet der NAP eine gute Grundlage für das Handeln deutscher Unternehmen in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten. Um menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse systematisch und strukturiert im Kerngeschäft zu etablierten, enthält der NAP fünf zentrale Anforderungen (Kernelemente):

  1. Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Eine fundierte Risikoanalyse zu möglichen nachteiligen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns 
  3. Risikominimierende Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismen

Obwohl sich der NAP an alle Unternehmen richtet, wird auch der Perspektive und den besonderen Herausforderungen von KMUs Rechnung getragen. So soll gemäß dem NAP die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse durch Unternehmen in einer für ihre Größe, Branche und Position in der Lieferkette angemessenen Weise stattfinden.

Der NAP ist als kontinuierlicher Prozess zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen angelegt. Der bisherige NAP deckte den Zeitrahmen von 2016 bis 2020 ab, weshalb aktuell an einem Folgeprozess gearbeitet wird. 

Im Rahmen des NAP-Monitorings prüfte die Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2020, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse integriert haben. Das Ergebnis: 13 bis 17 Prozent der Unternehmen erfüllen die Anforderungen des NAP vollständig. Damit wurde die Erwartung der Bundesregierung nicht erfüllt, weshalb der Koalitionsvertrag zum Tragen kommt und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingeführt wird.

Weitere Informationen zum Monitoring-Prozess finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amts und in unserem Erfahrungsbericht zur Beratung von Unternehmen.

Antworten auf Fragen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie außerdem hier sowie auf der zentralen Informationsplattform der Bundesregierung zum NAP wirtschaft-menschenrechte.de .

Beratung zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen

Sie haben Fragen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse? Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen. 

Herzlich Willkommmen, haben Sie Fragen?

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