NAP Monitoring
Mit dem Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) überprüfte die Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 den Umsetzungsstand menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse durch Unternehmen.
Vom 2. März bis 29. Mai 2020 lief die abschließende quantitative Monitoring-Erhebung durchgeführt vom beauftragten Dienstleistungskonsortium unter der Leitung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH. Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung fungierte in diesem Rahmen als offizieller Ansprechpartner für Unternehmen bei allen inhaltlichen Fragen zum Monitoring.
Die ersten Ergebnisse der Befragung 2020 wurden am 12.08.2020 von der Bundesregierung veröffentlicht: Das Ziel, dass die Hälfte der Unternehmen die Kernelemente des NAP angemessen umsetzen, wurde nicht erreicht. Demnach erfüllen 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Innerhalb der letzten Gruppe befinden sich 10 bis 12 Prozent der Unternehmen auf einem guten Weg zur Erfüllung des NAP. Weitere rund 1 Prozent haben einen hinreichenden Umsetzungsplan bis spätestens Ende 2020.
Eigene Erkenntnisse aus der Beratung von Unternehmen im Rahmen des NAP Monitorings hat der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in einem kurzen Erfahrungsbericht zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Monitoring-Prozess finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amts.
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Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte ist offizieller Ansprechpartner der Bundesregierung zum NAP Monitoring und berät Unternehmen individuell, vertraulich und kostenfrei bei allen inhaltlichen Rückfragen.
- Per Telefon erreichen Sie den Helpdesk unter +49 30 7262 17 -1060, -1062 und -1063 oder senden Sie eine Email an HelpdeskWiMR(at)wirtschaft-entwicklung.de.
- Sobald die Lage dies wieder zulässt, beraten wir Sie gerne auch wieder vor Ort in Ihrem Unternehmen zu den Anforderungen des NAP und der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. Sprechen Sie uns an.
- Für Unternehmen der Ernährungsindustrie bieten wir zudem gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) branchenspezifische Beratung zum NAP: Kontakt unter HelpdeskWiMR-ernaehrung(at)wirtschaft-entwicklung.de.
- Unser Angebot für Verbände: Melden Sie sich bei uns, falls Sie Ihre Mitgliedsunternehmen zum NAP oder zum Monitoring informieren möchten.
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