Ziel ist es, bestehende Förder- und Finanzierungsinstrumente der EU und ihrer Mitgliedstaaten besser miteinander zu verzahnen, um europäische Investitionen in Partnerländern der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen. Der Investment Hub ist dabei kein eigenständiges Finanzierungsinstrument, sondern dient als Koordinierungsstruktur um den Zugang zu bestehenden EU und EU-MS Instrumenten zu erleichtern.
Deutsche Unternehmen können ihre Projektvorschläge für Investitionen von mindestens 10 Millionen Euro in den Global Gateway Prioritätsbereichen ausschließlich über die deutsche Anlaufstelle einreichen. Das deutsche Global-Gateway-Team National prüft die eingehenden Vorschläge und stimmt sich – bei positiver Vorprüfung – mit den Unternehmen zu geeigneten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene ab. Anschließend wird der Förderantrag an den Global Gateway Investment Hub bei der regional zuständigen Generaldirektion der EU-Kommission eingereicht. Die Unterstützungsinstrumente, an die der Investment Hub weiterleitet, können sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein:
Mögliche nicht-finanzielle Unterstützung durch die EU Kommission oder andere EU-finanzierte Programme
- Politische Unterstützung, Wirtschaftsdiplomatie, Dialog mit lokalen Behörden (z.B. zu Regulierungsfragen, Investitionsbedingungen, Marktzugang usw.)
- Technische Unterstützung im Rahmen (z.B. im Rahmen von Unterstützung im regulatorischen Umfeld im Partnerland, Capacity Development usw.)
- Koordinierung zur Förderung des EU-Angebots in internationalen Ausschreibungsverfahren
- Suche nach europäischen Partnern zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen Angebots
Mögliche finanzielle Unterstützung
- Projektentwicklungskosten, Investitionszuschüsse, Garantien
- Eigenkapital-, Fremdkapital- und Garantieinstrumente öffentlicher oder privater Finanzinstitute, gegebenenfalls mit EU-Garantie
- Finanzierung in lokaler Währung, Absicherung von Wechselkursrisiken
- Finanzielle Unterstützung für ergänzende und fördernde Investitionen (z. B. Infrastruktur, Ausbildung von Arbeitskräften, Entwicklung lokaler Lieferketten usw.).
Antragstellung und Beratung
Gemeinsam mit Germany Trade and Invest (GTAI) unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der AWE gerne bei Fragen und begleiten Sie bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Projektantrags.
Auf den Seiten der deutschen Anlaufstelle finden Sie weitere Informationen zu den Auswahlkriterien, dem Antragsformular und dem Bewerbungsprozess.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Webseiten der
Kurzinformationen auf einen Blick
Welche Investitionen werden unterstützt?
Gefördert werden Investitionsvorhaben in Partnerländern von INTPA und ENEST in:
- Subsahara-Afrika
- Asien
- Lateinamerika
- West-Balkan und Türkei
- Kaukasus, Weißrussland, Moldau, Ukraine
Ausgeschlossen ist die MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika).
Die Projekte müssen den Global-Gateway-Schwerpunktsektoren zugeordnet sein:
- Transport & Infrastruktur
- Energie & Klima
- Digitalisierung
- Gesundheit
- Bildung & Forschung
Wichtigste Förderkriterien auf einen Blick
Für eine Antragstellung müssen insbesondere folgende Kernkriterien erfüllt sein:
- Mindestinvestitionsvolumen: 10 Mio. Euro
- Antragsteller: deutsches Unternehmen (Hauptsitz in Deutschland)
- Zielland: INTPA- oder ENEST-Partnerland (ohne MENA)
- Projektart: Infrastruktur- oder strategisches Investitionsvorhaben
- Nachhaltigkeit: Einhaltung internationaler Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards
- Entwicklungspolitischer Mehrwert für das Partnerland