Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – häufig als europäische Lieferkettenrichtlinie bezeichnet – verpflichtet bestimmt Unternehmen in der EU erstmals einheitlich und verbindlich dazu, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu verankern.
Seit dem 18. März 2026 gilt das durch das Omnibus-Paket I angepasste Regelwerk. Ihre Pflichten als Unternehmen beginnen ab dem 26. Juli 2029 – nachdem die Richtlinie zuvor in nationales Recht umgesetzt wird. Bis dahin bleibt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die maßgebliche Rechtsgrundlage in Deutschland.
Wenn Sie die Anforderungen des LkSG bereits erfüllen, sind Sie für die CSDDD gut aufgestellt.
Anwendungsbereich
Fallen Sie unter die CSDDD?
Die CSDDD gilt für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU. Anders als beim LkSG wird neben der Beschäftigtenzahl auch der Umsatz als Schwellenwert herangezogen.
Ab dem 26. Juli 2029 können Sie u.a. betroffen, wenn Ihr Unternehmen…
- innerhalb der EU ansässig ist und mehr als 5.000 Beschäftigte sowie einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro hat
- außerhalb der EU ansässig ist und einen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro in der EU erzielt
- Franchise- oder Lizenzvereinbarungen mit Lizenzgebühren von mehr als 75 Millionen Euro in der EU und einem Nettoumsatz von mehr als 275 Millionen Euro in der EU hält
Diese Schwellenwerte sind durch die Richtlinie vorgegeben. Den Mitgliedsstaaten steht es frei im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht niedrigere Schwellenwerte festzulegen.
Definition Aktivitätskette
Was ist die Aktivitätskette – und was bedeutet das für Sie?
Die CSDDD spricht von einer Aktivitätskette – nicht von einer Lieferkette wie das LkSG. In der vorgelagerten Kette sind grundsätzlich alle relevanten Aktivitäten erfasst – von der Rohstoffgewinnung über Beschaffung, Verarbeitung und Transport bis zur Lieferung und Lagerung. In der nachgelagerten Kette sind die Tätigkeiten Ihrer unmittelbaren Geschäftspartner betroffen, sofern diese den Vertrieb, Transport oder die Lagerung eines Produkts für oder in Ihrem Namen ausführen.
Praktische Umsetzung
Was müssen Sie konkret tun?
Der Sorgfaltsprozess nach der CSDDD baut auf denselben Grundprinzipien auf wie das LkSG – ist aber in einigen Punkten weiter gefasst. Wenn Sie das LkSG bereits umsetzen, kennen Sie die Grundlogik bereits.
Schritt 1: Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen verankern
Verankern Sie die Sorgfaltspflichten in allen relevanten Richtlinien, Policies und in Ihrem Risikomanagementsystem – und legen Sie klare Verantwortlichkeiten fest.
Sie müssen eine zuständige Person oder Stelle benennen – etwa eine*n Menschenrechtsbeauftragte*n – die gegenüber der zuständigen Behörde als offizielle Vertretung fungiert.
Entwickeln Sie außerdem eine Due-Diligence-Policy, die Ihren Unternehmensansatz, den Code of Conduct und die konkreten Implementierungsprozesse zusammenführt. Diese müssen Sie mindestens alle 24 Monate sowie nach wesentlichen Veränderungen überprüfen und aktualisieren.
Schritt 2: Risiken identifizieren – Scoping und Risikoanalyse
Im ersten Schritt führen Sie ein sogenanntes Scoping durch: ein erster Überblick über mögliche Risiken im eigenen Unternehmen, bei den Tochtergesellschaften sowie in der gesamten Aktivitätskette. Greifen Sie dabei auf bereits verfügbare Informationen zurück (z. B. aus Recherchen oder öffentlichen Quellen). Eine vollständige Kartierung der gesamten Aktivitätskette ist ausdrücklich nicht erforderlich. Holen Sie zusätzliche Daten nur dann ein, wenn sie erforderlich sind und anders nicht zumutbar beschafft werden können.
Im zweiten Schritt folgt die vertiefte Analyse. Ziel ist es, die Bereiche zu bewerten und zu priorisieren, in denen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind.
Aktualisieren Sie Ihre Risikobewertung mindestens alle fünf Jahre oder anlassbezogen, etwa bei eingetretenen Vorfällen oder wesentlichen strukturellen Veränderungen.
Schritt 3: Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen
Auf Basis Ihrer Risikoanalyse ergreifen Sie geeignete Maßnahmen: bei potenziellen negativen Auswirkungen Präventionsmaßnahmen und bei bereits eingetretenen Abhilfemaßnahmen.
Verursachungsprinzip: Haben Sie die Auswirkung selbst verursacht, tragen Sie Mitverantwortung oder ist ausschließlich ein Geschäftspartner verantwortlich?
Verortung: Treten die Auswirkungen in Ihrem eigenen Geschäftsbereich, bei einem direkten Geschäftspartner oder in der tiefen Lieferkette auf?
Einflussvermögen: Wie groß ist Ihre Möglichkeit, auf den verursachenden Akteur einzuwirken?
Schritt 4: Beschwerde- und Meldeverfahren einrichten
Richten Sie zwei komplementäre Verfahren ein: ein Beschwerdeverfahren, über das Betroffene auf tatsächliche oder drohende negative Auswirkungen hinweisen können, sowie ein ergänzendes Meldeverfahren für Hinweise auf mögliche Risiken.
Beide Verfahren müssen fair, zugänglich, transparent und vorhersehbar sein – und wirksamen Schutz vor Repressalien bieten.
Bedeutung für KMU
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen?
Als kleines oder mittleres Unternehmen fallen Sie nicht direkt in den Anwendungsbereich der CSDDD. Dennoch können Sie betroffen sein – wenn Sie als Zulieferer oder Geschäftspartner eines verpflichteten Unternehmens tätig sind.
Die CSDDD sieht dabei besondere Anforderungen für die Zusammenarbeit in der Lieferkette vor: Ihr Abnehmer soll Daten von Ihnen nur anfragen, wenn diese Informationen nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind. Haben Sie weniger als 5.000 Beschäftigen, soll der Geschäftspartner nur Informationen anfordern, wenn diese bei zumutbarem Aufwand nicht anderweitig erlangt werden können.
Zeitrahmen der CSDDD
- Seit dem 18. März 2026: Omnibus I in Kraft getreten
- Bis 2027/2028: Kommission erstellt Leitlinien
- Bis 26. Juli 2028: Umsetzung in nationales Recht
- Ab 26. Juli 2029: Pflichten gelten für alle betroffenen Unternehmen
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel der europäischen Lieferkettenrichtlinie?
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen erstmals EU-weit einheitlich und verbindlich dazu, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Aktivitätsketten zu verankern. Ziel ist es, negative Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu verhindern und zu beenden.
Wann tritt die CSDDD in Kraft?
Die EU-Richtlinie ist am 25. Juli 2024 formal in Kraft getreten. Ihre Pflichten als Unternehmen beginnen jedoch erst ab dem 26. Juli 2029. Hierfür haben die Mitgliedstaaten bis zum 26. Juli 2028 Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.
Welche Tätigkeitsbereiche sind von der Richtlinie betroffen?
Die CSDDD spricht von einer Aktivitätskette – nicht von einer Lieferkette wie das LkSG. In der vorgelagerten Kette sind alle Aktivitäten erfasst, die mit der Herstellung Ihrer Produkte oder der Erbringung Ihrer Dienstleistungen zusammenhängen. In der nachgelagerten Kette sind nur die Tätigkeiten Ihrer unmittelbaren Geschäftspartner betroffen, wenn sie Vertrieb, Transport oder Lagerung für oder in Ihrem Namen ausführen.
Wie funktionieren das Scoping und die Risikoanalyse nach der CSDDD?
Die Risikoanalyse beginnt mit einem risikobasierten Scoping – einer Überblicksanalyse Ihrer gesamten Aktivitätskette. Anschließend analysieren und priorisieren Sie die identifizierten Risiken vertieft nach Schweregrad und Wahrscheinlichkeit.
Welche Kriterien sind bei der Entscheidung über geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen anzuwenden?
Welche Maßnahmen für Sie geeignet sind, hängt von drei Kriterien ab: dem Verursachungsprinzip, der Verortung und Ihrem Einflussvermögen.
Welche Vorteile kann der Zusammenschluss in Multi-Stakeholder-Initiativen haben?
Multi-Stakeholder-Initiativen ermöglichen es Ihnen, Ressourcen zu bündeln und Ihr kollektives Einflussvermögen zu vergrößern. Wichtig: Die Mitgliedschaft kann dazu befähigen Ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen – sie ersetzt sie allerdings nicht.
Welche Sanktionen sieht die CSDDD bei Verstößen vor?
Gibt es seitens der Europäischen Union Unterstützungsangebote für Unternehmen?
Ja. Die EU stellt praktische Leitlinien sowie zentrale Informations- und Servicestellen bereit. Auch der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte steht Ihnen kostenlos zur Seite.

