Syrien auf einen Blick
Nach dreizehn Jahren Krieg steht Syrien an einem möglichen Wendepunkt. Der jahrelange Konflikt hat die Wirtschaft und Infrastruktur zerstört. 90 Prozent der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Nun gilt es, Syrien bei der Stabilisierung und dem wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes zu unterstützen.
Laut einem Bericht der Weltbank belaufen sich die Kosten für den Wiederaufbau des Landes auf rund 216 Milliarden US-Dollar (188 Mrd. EUR). Ein Drittel des syrischen Kapitalstocks ist demnach zerstört. Der Wiederaufbau erfordert fast das Zehnfache des syrischen BIP im Jahr 2024 und kann nur durch internationale Unterstützung und koordinierte Maßnahmen bewältigt werden. Seit 2010 ist die reale Wirtschaftsleistung Syriens um über 50 % eingebrochen.
Nach Jahren ohne diplomatische Vertretung in Syrien wurde im März 2025 die deutsche Botschaft in Damaskus wiedereröffnet. Die Bundesregierung setzt sich für den Wiederaufbau und die Erholung der syrischen Wirtschaft ein. Geplant sind Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Infrastruktur, Berufsbildung, Wasser, Wirtschaftsentwicklung, Stärkung der Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig soll die Zivilgesellschaft gestärkt werden, um eine Teilhabe am politischen Übergangsprozess zu fördern. Das BMZ bereitet derzeit für das Jahr 2026 weitere Maßnahmen zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neuanfangs in Syrien vor.
Chancen & Risiken für Unternehmen
Im Mai 2025 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen, sämtliche Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufzuheben, darunter Maßnahmen gegen die syrische Zentralbank sowie gegen Kernbereiche wie Energie und Finanzen. Der immer noch eingeschränkte Zugang zum internationalen Bankwesen behindert allerdings weiterhin die humanitäre Unterstützung sowie Handel und Investitionen.
Für deutsche Wirtschaftsakteure, die in Syrien tätig werden wollen, bestehen in Bereichen wie Infrastruktur, Energie, Gesundheitswirtschaft, Wasser und Landwirtschaft Chancen – jedoch in einem Umfeld mit erheblicher Unsicherheit. Von entscheidender Bedeutung sind eine sorgfältige Markteintritts- und Risikoprüfung, verlässliche lokale Partner sowie eine Abstimmung mit den entwicklungspolitischen und außenpolitischen Rahmenbedingungen der Bundesregierung.
Derzeit stellt die Bundesregierung noch keine Export- und Investitionsgarantien zur Verfügung.
Deep Dives Syrien – Erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen
Im Juni startet der InfoDesk eine neue Deep-Dive-Reihe zu Ausschreibungen internationaler Geber. In kompakten Online-Sessions stellen sich Geberinstitutionen, ihre Programme und ihre Vergabeprozesse vor – praxisnah und verständlich für Unternehmen.
Ziel ist es, den Zugang zu internationalen Ausschreibungen zu erleichtern, Transparenz zu schaffen und Unternehmen gezielt auf eine erfolgreiche Teilnahme vorzubereiten. Die Deep Dives bieten konkrete Einblicke in aktuelle und geplante Projekte sowie wertvolle Hinweise zu Prozessen und Erfolgsfaktoren.
Ergänzt werden die Veranstaltungen durch aktuelle Einordnungen zur Situation in Syrien, um Chancen und Rahmenbedingungen realistisch bewerten zu können.
Die Reihe richtet sich an Unternehmen, die Ausschreibungen besser verstehen, Einstiegshürden abbauen und neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen möchten.
Weitere Einblicke in das Thema Ausschreibungen erhalten Sie hier.
Ausschreibungen
Sanktionen, Recht & Compliance
Mit Verordnung (EU) 2025/1098 des Rates vom 27. Mai 2025 wurden die in der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 (Sanktionsregime Syrien) implementierten Wirtschaftssanktionen gegen Syrien weitestgehend aufgehoben. Dies betrifft – mit Ausnahme von Maßnahmen aus Sicherheitsgründen – alle sektorspezifischen restriktiven Maßnahmen.
Auch hat der Rat mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1094 vom 27. Mai 2025 eine Vielzahl bisher gelisteter Personen und Organisationen aus der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet eine aktuelle Übersicht über die Beschränkungen des Embargos: BAFA - Syrien
Die US-Sanktionen des sogenannten Caesar Syria Civilian Protection Act (umgangssprachlich Caesar Act) aus dem Jahr 2019 wurden im Dezember 2025 aufgehoben. Syrien wurde zudem im August 2026 von der Liste der staatlichen Terrorunterstützer gestrichen.
In der Praxis gibt es allerdings noch erhebliche Herausforderungen. Auch wenn zentrale Banken in Syrien derzeit nicht mehr unter die Sanktionslisten fallen, gibt es zurzeit noch keine Möglichkeiten direkt Gelder nach Syrien zu überweisen.
Für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren aus Syrien bedeutet dies, dass eine Sanktionsprüfung des Partners und seiner wesentlichen Akteure unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus sollte eine Sanktionsklausel in Kooperations- und Finanzierungsverträgen aufgenommen werden, um die Einhaltung der Sanktionen durch wirtschaftliche Partner zu gewährleisten.
Zur Klärung rechtlicher Fragen und für Genehmigungsverfahren empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Warenausfuhr) und der Bundesbank (Finanzsanktionen). Zur weiteren Information können spezialisierte Online-Tools zu EU-, UN- und US-Sanktionen dienen. Eine rechtliche Beratung durch Fachleute ist ratsam.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einhaltung der EU-Sanktionen?
Für Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten in Syrien in Betracht ziehen, kann es herausfordernd sein, zu verstehen, ob und inwiefern EU-Sanktionen eine bestimmte Geschäftsbeziehung oder Transaktion betreffen. Dies kann vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwierig sein, die womöglich innerhalb ihrer Unternehmensstrukturen auf keinerlei spezifische Expertise rund um Sanktionen zurückgreifen können.
Das finanziell durch die Europäische Union geförderte Helpdesk für EU-Sanktionen stellt kostenfrei praktische Unterstützung für KMU aus der EU zur Verfügung, die sich mit EU-Sanktionen auseinandersetzen und eine Sorgfaltsprüfung mit Blick auf Sanktionen durchführen.
Dank des Unterstützungsdiensts können KMU personalisierte Hilfestellung bei allgemeinen Fragen rund um die Umsetzung von Sanktionen erhalten. Ebenso werden sie dabei unterstützt, bestimmte Transaktionsbeteiligte zu bewerten oder zu verstehen, ob eine bestimmte Handlung oder Transaktion von EU-Sanktionen betroffen ist. Nicht zuletzt beantwortet der Unterstützungsdienst Fragen zur Umsetzung von Sanktionen in bestimmten Länderkontexten.
Wenn ein Unternehmen eine Anfrage stellt, muss es möglicherweise Informationen zu den vier Schlüsselelementen für Compliance zuliefern:
- Wer - der Partner und/oder jegliche weitere in die Transaktion involvierte Partei;
- Was - die betreffenden Güter oder Dienstleistungen;
- Wo - die Standorte und Rechtsgebiete, die Güter, Dienstleistungen oder entsprechende Zahlungen möglicherweise durchqueren;
- Wofür - der beabsichtigte Endzweck und Endnutzer.
KMU aus der EU können Ihre Fragen direkt beim Unterstützungsdienst des Helpdesk für EU-Sanktionen einreichen, um passgenaue Hilfestellung für Ihre Probleme zu erhalten.
Über die individuelle Unterstützung hinaus bietet das Helpdesk auch Schulungen und Veranstaltungen an, die speziell auf KMU zugeschnitten sind. So hilft es Unternehmen, ihr Wissen über EU-Sanktionen zu vertiefen und die Sorgfaltsprüfung mit Blick auf Sanktionen in die Praxis umzusetzen.
Nutzen Sie die Unterstützung des Helpdesk für EU-Sanktionen: https://eu-sanctions-compliance-helpdesk.europa.eu
Sicherheit & Praktisches
Die Sicherheitslage in Syrien und der Region bleibt volatil. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über aktuelle Entwicklungen.
Weiterführende Links

Klinikpartnerschaften in Syrien
Die Sonderförderung Syrien richtet sich an Partnerschaften zwischen deutschen gemeinnützigen Gesundheitseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen und syrischen Partnereinrichtungen im Gesundheitssektor.
Mehr lesendeveloPPP
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert das Engagement von Unternehmer*innen, die nachhaltig in einem Entwicklungs- oder Schwellenland investieren und ihre operative Tätigkeit vor Ort ausbauen wollen.
Mehr lesen
Ouissal
Das Mentoring-Programm Ouissal verbindet junge und erfahrene Geschäftsfrauen in deutsch-arabischen Tandems für einen gemeinsamen Lernprozess und interkulturellen Austausch. Die AWE unterstützt Ouissal unter anderem bei der Kommunikation und Vermarktung.
Mehr lesen
Plattform Neuanfang Syrien
Die Plattform ist ein Angebot des BMZ für in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteur*innen, die sich für den Neuanfang in Syrien engagieren möchten. Sie bietet Ihnen Raum für fachliche Diskussionen, Erfahrungsaustausch und gegenseitiges Kennenlernen.
Mehr lesenGTAI
Die GTAI bietet Informationen zu Investitionsmöglichkeiten, Länder- und Branchenanalysen und einen Zugang zu Ausschreibungen weltweit.
Mehr lesen


