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Glossar

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

EU-Richtlinie für Berichte über Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist seit Januar 2023 in Kraft. Sie verpflichtet eine breite Gruppe von Unternehmen, über Nachhaltigkeit zu berichten. 

Die CSRD soll 2024 die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) schrittweise ablösen.

Unternehmen müssen sukzessive bis 2025 Berichte abgeben. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen.