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Der Code of Conduct als strategisches Element für nachhaltige Lieferketten

Ein Code of Conduct oder Verhaltenskodex setzt an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Lieferant:innen ein: Das verbindliche Dokument legt die Erwartungen an soziale und nachhaltige Standards fest. Daher ist der Code of Conduct ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt.

Der Code of Conduct (auch Verhaltenskodex genannt) ist die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen des eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten von Lieferant:innen. Indem dieser schriftlich festgehalten und vertraglich abgesichert wird, wird der Verhaltenskodex zu einem wichtigen Baustein bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt.

Wie wird ein Code of Conduct entwickelt?

Die Grundlage eines langfristig umsetzbaren Code of Conducts ist die Risikoanalyse. Bei dieser werden die vorliegenden Menschenrechts- und Umweltrisiken in den eigenen Lieferketten analysiert und erkannt. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite stehen. Auf Basis der Risikoanalyse halten Sie die wichtigsten Gegenmaßnahmen in einem verbindlichen Dokument fest, dem Ihre Lieferant:innen zustimmen müssen.

Für die Erstellung des Code of Conducts müssen Sie relevante Abteilungen und die Geschäftsführung einbeziehen sowie Branchen- und Industrie-Verhaltenskodexe berücksichtigen. Ihr Code of Conduct kann verschiedene Aspekte behandeln, wie etwa

  • Arbeits- und Sozialstandards
  • Umweltstandards
  • Ethik/Governance
  • sowie branchenspezifische Vorgaben.

Wie implementieren Sie einen Verhaltenskodex?

Zur Implementierung der Kodexe ist eine zielgerechte Kommunikation entscheidend. Dafür sollten Sie transparent darlegen, wie Sie vorgehen und was die Erwartungen an Ihre Lieferant:innen sind. Erklären Sie auch, wie mit Verstößen gegen den Code of Conduct umgegangen wird und fragen Sie, wie Ihr Unternehmen bei der Umsetzung helfen kann. Der Verhaltenskodex verpflichtet in der Regel die Direktlieferanten, kann jedoch auch auf mittelbare Zulieferer ausgeweitet werden, mit denen keine direkte Vertragsbeziehung besteht. Weitere Informationen zur Implementierung finden Sie in unserer Praxishilfe zur zielgruppengerechten Kommunikation.

Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung sind Audit­­­­s: Diese regelmäßig durchgeführten Revisionen zeigen Stärken ebenso wie Schwächen auf und machen mögliche Risiken frühzeitig erkennbar. Ein sorgfältiges Monitoring unterstützt somit beide Vertragspartner. Audits müssen nicht zwingend aufwändige Vor-Ort-Besuche bedeuten, sie können durch unabhängige Auditoren durchgeführt werden.

Wie gehen Sie mit Verstößen um?

Sollten Sie schwerwiegende Verstöße bei Lieferant:innen identifizieren, müssen Sie rasch handeln. Der erste Schritt ist, wirksame Gegenmaßnahmen zu etablieren. In einem gemeinsamen Gespräch können diese ausgearbeitet werden. Weigern Lieferant:innen sich, die Verstöße anzuerkennen und zu beseitigen, können vorläufige Einkaufsstopps oder Strafzahlungen eine Lösung sein.

Präventiv sollten Sie außerdem in den offenen Dialog mit den Lieferant:innen treten, ihnen Hilfestellungen und Weiterbildungen anbieten oder Schulungsmaterialien zu Nachhaltigkeitsthemen zur Verfügung stellen. Beispiele zum Umgang mit Lieferant:innen finden Sie im Leitfaden „Nachhaltiges Liefermanagement in der Praxis“ des Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Nähere Informationen zum Code of Conduct finden Sie außerdem auf unserer Webseite.

Kontakt

Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung
Am Weidendamm 1A 
D-10117 Berlin 

​​​​​​​+49 (0)30 590 099-430​​​​​​​​​​​​​​

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