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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien)

Garantie

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Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab.

Ziel: Sicherstellung der Rohstoffversorgung

Förderberechtigte: Unternehmen

Förderbereich: Investitionsvorhaben

Branchen: Bergbau

Bedingungen; Grundsätzlich muss das finanzierte Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden und im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegen. Darüber hinaus ist der Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer Voraussetzung für die Garantieübernahme.

Hintergrund: Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind auch für Unternehmensfinanzierungen verfügbar.

Weitere Informationen:

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

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Hans Joachim Hebgen

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