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Programm erneuerbare Energien der KfW

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Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Ziel: Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieversorgung

Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften dieser Unternehmen mit Sitz im Ausland, Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Förderbereich: Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Laufzeit: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreiem Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Kreditlaufzeit.

Fördergebiet: In- und Ausland, hier insbesondere DAC-Länder

Besicherung: Besicherung durch die antragstellende Bank

Zinssatz: ab 1,03% p.a. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.

Umweltprüfung: Die gesetzlich geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards des Investitionslandes müssen erfüllt werden. Vorhaben in DAC-Ländern werden von der KfW im Einzelfall geprüft.

Antragstellung: Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Im gBzA-Center (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/gBzA/) kann durch Auswahl des gewünschten Programms und anschließender Dateneingabe die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ elektronisch abgegeben werden. Das erzeugte und unterzeichnete Dokument muss dem Finanzierungspartner übermittelt werden. Über die auf dem Dokument ausgewiesene gBzAIdentifikationsnummer kann der Finanzierungspartner de gespeicherten Daten in den weiteren Prozess der Antragstellung für den Förderkredit einbinden.

Ansprechpartner: 

0800 539 9000 kostenfreie Servicenummer Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Informationen: 

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

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Hans Joachim Hebgen

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